Jens Rusterholz zum Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung

Die Frage

Sehr geehrter Herr Marohn,

gestatten Sie mir eine kurze Vorstellung.

Mein Name ist Jens Rusterholz, ich bin stellv. Vorsitzender des Kreiselternausschusses (KEA) des Rhein-Pfalz-Kreises.
Der KEA vertritt alle Eltern aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, die Kinder in Kindertagesstätten oder Kindertagespflege haben.

Wir haben an alle Kandidierenden für das Landratsamt im Rhein-Pfalz-Kreis drei Fragen vorbereitet, die auf die Probleme in der Kinderbetreuung abzielen und die alltäglichen Probleme der Eltern behandeln.

Unsere Fragen lauten wie folgt:

1. Alle seriösen Prognosen weisen für die Zukunft eine massive Fachkräftelücke in der Kinderbetreuung aus, insbesondere im frühkindlichen Bereich. Der Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung erhöht den Fachkräftemangel in nahezu allen anderen Wirtschafsbereichen.
Wie möchten Sie als Landrat / Landrätin dem Trend im Rhein-Pfalz-Kreis entgegenwirken?

2. Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen werden häufig aus den unterschiedlichsten Gründen gekürzt; Notbetreuung wird in einigen Einrichtungen zum Dauerzustand. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird für viele Eltern dadurch zum Drahtseilakt.
Welche Konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um eine bedarfsgerechte Betreuung zu ermöglichen?

3. Der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz nahm im Juli 2024 in der Presse zu einem Urteil des VG Neustadt Stellung, um in Abstimmung mit dem Bildungsministerium RLP darauf hinzuweisen, welcher Betreuungsanspruch aus §14 KitaG entsteht (s. Der LEA informiert: Rechtsanspruch umfasst durchgängige Betreuung – LEA).
Danach umfasst dieser Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt „grundsätzlich“ eine durchgängige Betreuungszeit von mindestens 7 Stunden, die nicht an einen Nachweis geknüpft sind. Dieser Anspruch gilt also unabhängig von den Arbeitszeiten der oder Elternzeit und ist in der Rechtsauffassung des Bildungsministerium als Mindestanforderung zu verstehen.
Wie wollen Sie dieses Gesetzt im Kreis bedarfsgerecht umsetzen?

Wir bitten Sie uns Ihre Antworten bis Freitag, den 24.01.2025 zukommen zulassen. Anschließend werden wir Ihre Rückmeldungen auf unserer Homepage und unseren Social-Media-Kanälen veröffentlichen sowie per Newsletter an alle Elternvertretungen und Abonnenten verschicken.

Sollten Sie Gesprächsbedarf oder Interesse an einem persönlichen Kennenlernen haben, stehen wir vom KEA-Vorstand gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Jens Rusterholz

Stellv. Vorsitzender
Kreiselternausschuss Rhein-Pfalz-Kreis, KEA RPK

Meine Antwort

Sehr geehrter Herr Rusterholz,

vielen dank für Ihre Email und Ihre Fragen von letzten Freitag, die ich gerne beantworte:

1. Fachkräftemangel/Erzieher*innenmangel in den Kita´s des Rhein-Pfalz-Kreises:

Den von Ihnen beschriebene Zusammenhang, dass ein Mangel an Erzieher*innen zu einer erschwerten Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit zu einer Verschärfung des Fachkräftemangels in anderen Wirtschaftsbereichen führt, deckt sich mit meinen Erfahrungen und ich stimme dem voll zu.
Ihre Frage zu meinen Maßnahmen in der Kita-Betreuung im Landkreis kann ich mit einem Satz beantworten: Ich werde als Landrat die gleichen Maßnahmen für den Landkreis ergreifen, die ich bereits als Ortsbürgermeister von Neuhofen für die Kita-Betreuung in Neuhofen ergriffen habe!

Konkret heißt das: Meine Erfahrungen als Ortsbürgermeister von Neuhofen sind, dass Erzieherinnen und Erzieher sehr genau auf die Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Kita´s achten und anhand dieser Bedingungen dann entscheiden, ob sie sich bei einer Kita bewerben oder nicht. Die mir bekannten Haupt-Entscheidungskriterien sind:
Pädagogisches Konzept (Bewegungs-Kita, Wald-Kita, Integrations-Kita, etc.)
Baulicher Zustand des Kita-Gebäudes
Raumkonzept (Sportraum, Schlafraum, Aufenthaltsraum für Erzieher*innen)
Ausstattung der Kita (Lärmschutz, Sonnenschutz, Größe des Außengeländes, Außenspielgeräte, etc.)
Nähe der Kita zum Wohnort
Verpflegung der Kinder durch frische Mahlzeiten in der Kita
Anzahl der Kinder (bzw. der Kita-Gruppen) in der Kita (kleinere Kita´s mit max. 4-5 Gruppen werden bevorzugt)
Eindruck von der Kita-Leitung und dem Team
Vermutlich gibt es noch weitere Kriterien. Als ich in Neuhofen den Neubau der Kita Wirbelwind eröffnet habe, hatten wir mehr Bewerberinnen und Bewerber an Erzieherinnen und Erzieher als wir Plätze haben. Das ist ein deutliches Zeichen, wie der bauliche Zustand und der Neuanfang in einer Kita Motivation für die Erzieherinnen und Erzieher sind. Um Erzieherinnen und Erzieher für Kita´s im Rhein-Pfalz-Kreis zu gewinnen, werde ich als Landrat deshalb v.a. auf die Verbesserung des baulichen Zustandes, der Ausstattung und des Raumkonzeptes einwirken und durch gezielte Kreis-Zuschüsse den Aus- und Umbau fördern. Der Kreis hat bisher den Kita-Neubau mit 25-55% bezuschusst. Durch ein Gerichtsurteil ist der Kreis nun verpflichtet, mindestens 40% zu fördern. Dies reicht aus meiner Sicht nicht aus. Kita-Betreuung ist eine kommunale Kernaufgabe, die vom Kreis mit einem höheren Zuschuss als 40% gefördert werden muss. Die Kita-Verpflegung in de Kita´s soll möglichst überall durch frische Mahlzeiten ermöglicht werden. Hierzu sind Hauswirtschaftskräfte erforderlich, wofür der Landkreis Personalkostenzuschüsse zahlt. Diese Form der Verpflegung kann deshalb durch Unterstützung des Kreises forciert werden.

2. Plötzliche Abwesenheit von Erzieher*innen und damit Reduzierung der Öffnungszeiten:

Da sprechen Sie ein wichtiges Problem an. Gerade in Kita´s übertragen sich Viren durch die Nähe der Kinder zu den Erzieher*innen und umgekehrt sehr schnell und es kommt manchmal zur mehreren Krankheitsfällen in einer Kita gleichzeitig. Wenn eine Mindestzahl von Betreuungskräften nicht mehr erreicht wird, sind die Öffnungszeiten einzuschränken.
Diesem Problem kann nur begegnet werden, wenn wir „Springer-Kräfte“ vorhalten, die dann spontan in der betroffenen Kita einspringen. Die Tätigkeit als „Springerkraft“ ist aber sehr unattraktiv und es gibt nur wenige Erzieherinnen, die sich für eine solche Stelle bewerben. Jeder möchte doch lieber in einem festen Team und in einer bekannten Gruppe arbeiten. Deshalb können solche Springerkräfte meist nur innerhalb einer Gemeinde (mit mehreren Kita´s) angesprochen werden, so dass in dem Fall eine vorher abgestimmte Springerkraft aus einer anderen Kita in der betroffenen Kita eingesetzt wird.
Als Landrat werde ich über das Kreisjugendamt und über die Kreis-Sozialarbeiterin ein solches „Springer/Vertretungskonzept“ anstoßen und die Gemeinden auffordern, ein solches Konzept zu erstellen.

3. Rechtsanspruch auch durchgängige Betreuungszeiten von 7 h:

Das Gesetz ist richtig und schafft die richtigen Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber es auch der klassische Fall, dass ein Gesetz geschaffen wurde, ohne die Ausgangs-Bedingungen in den Kita´s zu berücksichtigen. In Neuhofen (und ich gehe davon aus, dass es in anderen Gemeinden nicht anders ist) müssen aufgrund dieses Gesetzes alle 3 kommunalen Kita´s umgebaut oder neu gebaut werden. Engpässe bei den Kita´s sind entweder die (fehlenden) Schlafräume oder die Raumkapazitäten für die Mittagsverpflegung. Die meisten Gemeinden haben sich entschlossen neue Kita´s zu bauen bzw. -dort wo es möglich war- Kita´s umzubauen. Nur eine Änderung des Raumkonzeptes bestehender Kita’s hat bei den meisten Kita´s NICHT funktioniert bzw. war unzureichend.
Die Kita Wirbelwind (Neubau) in Neuhofen für ca. 80 Kinder (4 Gruppen) hat z.B. vor 3 Jahren Neuhofen ca. 3,2 Mio. EUR gekostet. Der Kreiszuschuss betrug ca. 800 TEUR. Die Differenz muss die Gemeinde finanzieren. Die Finanzausstattung der Kommunen ist unzureichend und es gibt Probleme einen gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zu erreichen. Richtig wäre gewesen, wenn das Land bei der Verabschiedung des Gesetzes auch die Frage beantwortet hätte, woher die finanziellen Mittel für die Anpassung der Kita´s an das Gesetz kommen. Eigentlich hätte ein Landesprogramm die Finanzierung des Kita-Neubaus/Kita-Umbaus absichern müssen.
Als Landrat werde ich deshalb den jetzigen Neubauzuschuss für Kita´s von derzeit 40% erhöhen. Es ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe, die Voraussetzungen für dieses Landesgesetz zu schaffen, so dass sich der Landkreis entsprechend an den Kosten beteiligen muss. Mit dem höheren Zuschuss wird die Finanzierung der Kita´s erleichtert und es können mehr Ganztagsplätze geschaffen werden.

Mit freundlichen Grüssen

Ralf Marohn

Fragezeichen und Ausrufezeichen - Ralf Marohn beantwortet Bürgerfragen